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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der Corrective Cosmetics B.V., nachfolgend bezeichnet als „Corrective Cosmetics“, mit Sitz und Geschäftsräumen in Schweitzerlaan 84, 1187 JD Amstelveen, Niederlande.

 

Artikel 1. Anwendungsbereich

1.1.   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Aufträge, Verträge und Verbindlichkeiten - unabhängig von deren Bezeichnung - von Corrective Cosmetics mit einem Dritten, nachfolgend bezeichnet als „Abnehmer“.

1.2.      Allgemeine oder spezifische durch den Abnehmer verwendete Einkaufsbedingungen werden durch Corrective Cosmetics nicht akzeptiert.

 

Artikel 2. Angebote und Preise

2.1.      Angebote, die durch oder auf Veranlassung von Corrective Cosmetics unterbreitet werden, sind unverbindlich.

2.2.      In Drucksachen angegebene Preise, Ausführungen und dergleichen unterliegen möglichen Änderungen und sind für Corrective Cosmetics daher nicht bindend. Aus Produktangaben in Broschüren oder Werbematerial oder aus Mustern, die Corrective Cosmetics dem Abnehmer bereitstellt, können keine Rechte gegen Corrective Cosmetics hergeleitet werden.

2.3.      Wenn nach dem Angebot oder dem Zustandekommen des Vertrags ein für den Selbstkostenpreis relevanter Faktor eine erhebliche Änderung erfahren hat, ist Corrective Cosmetics berechtigt, die vereinbarten Preise dementsprechend zu erhöhen. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen.

 

Artikel 3. Zustandekommen des Vertrags

Verträge kommen erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Corrective Cosmetics zustande oder sobald Corrective Cosmetics zur Lieferung übergeht.

 

Artikel 4. Lieferzeiten/Lieferung

4.1.      Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt die angegebene Lieferzeit lediglich eine Richtangabe und unter keinen Umständen eine Ausschlussfrist dar.

4.2.      Eine Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet Corrective Cosmetics unabhängig von der Ursache unter keinen Umständen zum Ersatz von Schäden, die dem Abnehmer oder einem Dritten entstanden sind, es sei denn, die Überschreitung beruht auf Absicht oder grober Schuld von Corrective Cosmetics oder deren Betriebsleitung.

 

Artikel 5. Bezahlung und Verzug

5.1.      Wenn nicht anders vereinbart, hat die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu erfolgen.

5.2.      Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, ist der Abnehmer in Verzug und schuldet der Abnehmer pro Monat Verzugszinsen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrags.

5.3.      Alle außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die Corrective Cosmetics infolge des Verzugs des Abnehmers aufwenden muss, hat der Abnehmer zu tragen. Die durch den Abnehmer zu tragenden außergerichtlichen Kosten belaufen sich nach Wahl von Corrective Cosmetics entweder auf die tatsächlichen Kosten oder auf 15 % der offenen Hauptsumme zuzüglich der darauf geschuldeten Verzugszinsen, mindestens jedoch € 250,00. Ist der Abnehmer eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt, werden die außergerichtlichen Inkassokosten anhand der niederländischen Regelung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten [Besluit Vergoeding voor Buitengerechtelijke Incassokosten] bestimmt.

5.4.      Corrective Cosmetics ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Abnehmer zu verlangen. Wenn der Abnehmer die verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht vornimmt, ist Corrective Cosmetics berechtigt, die ihr gegenüber dem Abnehmer obliegenden Verpflichtungen auszusetzen oder jedenfalls nicht zu erfüllen; davon unberührt bleibt der Anspruch von Corrective Cosmetics gegen den Abnehmer auf Ersatz aller Schäden, Erstattung aller Kosten und Zahlung von Zinsen.

 

Artikel 6. Höhere Gewalt

6.1.      Unter höherer Gewalt werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was darunter im geltenden Recht und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle externen - vorhergesehenen oder unvorhergesehenen - Umstände verstanden, auf die Corrective Cosmetics keinen Einfluss ausüben kann und durch die Corrective Cosmetics nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Unter höherer Gewalt werden auch Streiks innerhalb anderer Betriebe als Corrective Cosmetics, wilde Streiks oder politische Streiks innerhalb des Betriebs von Corrective Cosmetics, Epidemien, Pandemien, extreme Wetterbedingungen, Brand, Explosionen, Mangel an benötigten Rohstoffen, Inhaltsstoffen oder Produkten und anderen für die Erbringung der vereinbarten Leistung benötigten Sachen oder Dienstleistungen ebenso wie Stillstand bei Zulieferern/Lieferanten oder Dritten, von denen Corrective Cosmetics abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme verstanden.

6.2.      Während der höheren Gewalt werden die Liefer- und anderen Verpflichtungen von Corrective Cosmetics ausgesetzt. Kann Corrective Cosmetics ihren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate nicht nachkommen, sind beide Parteien befugt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadenersatzverpflichtung besteht.

6.3.      Wenn Corrective Cosmetics bei Eintritt der höheren Gewalt ihren Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Abnehmer verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als beträfe diese einen gesonderten Vertrag.

 

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

7.1.      Das Eigentum an den durch Corrective Cosmetics gelieferten Waren geht auf den Abnehmer erst über, nachdem dieser an Corrective Cosmetics alle Beträge bezahlt hat, die gegenüber Corrective Cosmetics anlässlich der Lieferung dieser Waren geschuldet sind, worunter nicht nur der Kaufpreis, sondern auch etwaige Zinsen und Kosten fallen. Ist der Abnehmer hinsichtlich der Bezahlung des geschuldeten Betrags säumig, hat er Corrective Cosmetics die Gelegenheit zu bieten, die Waren zurücknehmen; bietet er diese Gelegenheit nicht, fällt eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 für jeden Tag oder Teil eines Tages an, den der Abnehmer einer dieser Verpflichtungen nicht nachkommt.

7.2.      Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, die mit dem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren zu veräußern, zu verbrauchen, zu vermischen oder aber so zu handeln, dass diese Waren nicht mehr als durch Corrective Cosmetics gelieferte Waren zurückverfolgt werden können.

 

Artikel 8. Rechte des geistigen Eigentums/Plattformen Dritter

8.1.      Der Abnehmer wird die Rechte des geistigen Eigentums von Corrective Cosmetics in Bezug auf die von Corrective Cosmetics gekauften Waren und die durch Corrective Cosmetics verschaffte Dokumentation (Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Handelsnamenrechte usw.) respektieren und ist verpflichtet, diesbezüglich die durch Corrective Cosmetics erteilten Anweisungen zu befolgen. Soweit der Abnehmer feststellt, dass Dritte die Rechte des geistigen Eigentums im Sinne dieses Artikels verletzen, ist der Abnehmer verpflichtet, Corrective Cosmetics unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

8.2.      Es ist dem Abnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Corrective Cosmetics nicht gestattet, die durch Corrective Cosmetics gelieferten Waren auf Plattformen Dritter wie Amazon, eBay, Bol.com, Marktplaats usw. zu verkaufen.

 

Artikel 9. Rügen

9.1.      Die Kontrolle der Waren auf Anzahl und/oder Qualität und/oder Abweichungen von den Spezifikationen obliegt dem Abnehmer.

9.2.      Die auf dem Frachtschein, Lieferschein oder einem für diesen Zweck gekennzeichneten Dokument angegebene Anzahl der gelieferten Waren gilt als richtig, es sei denn, der Abnehmer hat Unzulänglichkeiten unverzüglich auf der betreffenden Empfangsbestätigung vermerkt. Die genannten Unzulänglichkeiten sind innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung schriftlich detailliert gegenüber Corrective Cosmetics zu bestätigen.

9.3.      Rügen in Bezug auf die Qualität der Waren und/oder Abweichungen von den Spezifikationen hat der Abnehmer Corrective Cosmetics innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung schriftlich unter Angabe des Artikels und der Art der Beanstandung anzuzeigen. Nicht sichtbare Mängel sind Corrective Cosmetics innerhalb eines Werktags nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Rügen hat der Abnehmer Corrective Cosmetics die Gelegenheit zu bieten, die gerügten Waren in unverändertem Zustand zu untersuchen; anderenfalls verfällt das Rügerecht.

9.4.      Rügen in Bezug auf Rechnungen sind Corrective Cosmetics innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen.

9.5.      Nach Ablauf der in Absatz 2 bis einschließlich 4 genannten Fristen wird unterstellt, dass der Abnehmer die gelieferten Waren und/oder verschickten Rechnungen akzeptiert hat.

9.6.      Ist die Rüge in Bezug auf die Lieferung begründet, erfolgt nach Wahl von Corrective Cosmetics entweder eine Gutschrift hinsichtlich der Waren oder werden diese ausgetauscht.

9.7.      Rügen berechtigen den Abnehmer nicht zur Aussetzung irgendeiner gegenüber Corrective Cosmetics geschuldeten Leistung. Eine Aufrechnung von Seiten des Abnehmers ist unter keinen Umständen zulässig.

9.8.      Gelieferte Waren können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Corrective Cosmetics zurückgegeben werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit Rücksendungen, denen Corrective Cosmetics zugestimmt hat, trägt der Abnehmer.

 

Artikel 10. Haftung 

10.1.    Außer bei Absicht oder grober Schuld auf Seiten von Corrective Cosmetics oder ihrer Betriebsleitung oder im Falle einer Produkthaftung im Sinne von Artikel 6: 185 ff. Burgerlijk Wetboek (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) haftet Corrective Cosmetics unter keinen Umständen für unmittelbare oder mittelbare Schäden des Abnehmers, auf welcher Grundlage und welcher Art auch immer.

10.2.    Corrective Cosmetics haftet ebenso wenig, wenn Mängel der gelieferten Waren auf einem unsachgemäßen Gebrauch oder einem Gebrauch beruhen, der nicht von den durch Corrective Cosmetics übermittelten und/oder den auf der beigefügten Dokumentation angegebenen Anweisungen und Vorschriften gedeckt ist, wenn die Waren in einer geänderten Verpackung verpackt wurden oder durch den Abnehmer in einem vom ursprünglichen Zustand abweichenden Zustand weiterverkauft oder übermittelt wurden oder wenn die Produkte nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist gebraucht oder an Dritte verkauft werden.

10.3.    Sollte Corrective Cosmetics für irgendeinen dem Abnehmer entstandenen Schaden haften, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Haftpflichtversicherer von Corrective Cosmetics im konkreten Fall auszahlen wird.

10.4.    Falls Corrective Cosmetics haftbar ist und der Haftpflichtversicherer im konkreten Fall keine Deckung bietet oder keine Zahlung leistet, ist die Haftung von Corrective Cosmetics beschränkt auf den zweifachen Rechnungswert der Transaktion oder jedenfalls des Teils der Transaktion, auf die/den sich die Haftung bezieht.

 

Artikel 11. Verjährungsfrist

Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, verjähren Forderungen und andere Befugnisse des Abnehmers, die der Abnehmer aus irgendeinem Grund gegen Corrective Cosmetics hat, in jedem Fall nach einem Jahr, nachdem der Abnehmer von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder nach vertretbarer Betrachtung hätte erlangen können.

 

Artikel 12. Streitigkeiten/Anwendbares Recht

12.1.    Auf alle auf Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Verträge und alle daraus resultierenden Streitigkeiten findet das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Verträge ist Amsterdam oder - nach Wahl von Corrective Cosmetics - der Gerichtsstand richtet sich nach den allgemeinen Gerichtsstandsbestimmungen.

 

Artikel 13. Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Bei einer Streitigkeit in Bezug auf den Inhalt oder Zweck dieser Bedingungen ist die niederländischsprachige Fassung maßgebend.